Urlaubsregion
Relevante Maßnahmen rund um Covid-19Zudem gelten in Ihrer Urlaubsregion folgende für Sie relevanten Maßnahmen:
Mund- & Nasenschutz muss in folgenden Bereichen getragen werden:
- In öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis
- In Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen
- In Apotheken, Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie an Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden
- In Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven sowie sonstigen Freizeiteinrichtungen für Gäste und Personal bei Kundenkontakt in geschlossenen Räumen
- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz, wobei ein MNS dennoch zu tragen ist, wenn trotz Freihalten der seitlich daneben befindlichen Sitzplätze der Meterabstand nicht eingehalten werden kann)
- Bei Dienstleistungen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind
Kapazitätsbeschränkung von 50% und verpflichtendes Tragen von zertifizierten FFP2-Masken in geschlossenen Seilbahnen.
Sperrstunde aller gastronomischen Einrichtungen ab 22:00 Uhr.
Alle aktuellen Maßnahmen finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen bezüglich Reisen & Tourismus finden Sie hier.
Änderungen jederzeit und situationsabhängig vorbehalten; Stand per 21.12.2020